Corona-Wirtschaftshilfen: „Übergangsfrist“ nach dem Endtermin der Schlussabrechnung am 30. September 2024


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet bleibt.

In diesem Zusammenhang möchten wir für weitere Informationen auf ein Schreiben des ZDH hinweisen.