Dekarbonisierungsbonus der Thüringer Aufbaubank


Im Rahmen der Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen-Invest ist ein neuer Förderbaustein „Dekarbonisierung“ hinzugefügt worden.

Begrifflichkeit:

Die „Dekarbonisierung“ oder auch Entkarbonisierung bezeichnet dabei die Umstellung einer Wirtschaftsweise, speziell der Energiewirtschaft, in Richtung eines niedrigeren Umsatzes von Kohlenstoff. Das Ziel ist auf Dauer die Schaffung einer kohlenstofffreien Wirtschaft im Rahmen der Energiewende.

Was wird gefördert:

Gemäß 2.3. sind Vorhaben zur Dekarbonisierung solche, die der Beschleunigung der Transformation der Energieträger, der Energieeffizienzsteigerung bzw. der Energieeinsparung dienen / Dekarbonisierungsbonus.

Förderfähig sind die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für:

  • klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse;
  • den Ausbau von Kreislaufsystemen;
  • Beratung und Schulung; im Unternehmen einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

Höhe der Förderung:

  • Bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (mind. 5.000 EUR)
  • Max. 15.000 EUR Zuschuss
  • Es ist ein Nachweis über den Dekarbonisierungsfortschritt zu erbringen.

Weitere Details sowie Antragsformulare können Sie hier entnehmen: