Die Thüringer Aufbaubank hat die neue Richtlinie für die Beantragung des Digitalbonus veröffentlicht.
Mit der Förderung werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt. Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Gefördert werden:
- Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Grundsätzlich sind alle Handwerkbetriebe antragsberechtigt, allerdings sind Unternehmen, welche im Nebenwerb geführt werden, von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Weitergehende Informationen und Antragsformulare sind hier zu finden: