„EmpCO“-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln ab 27.09.2026


Thüringen verbessert die Förderung von Unternehmensinvestitionen. Mit der überarbeiteten GRW-Richtlinie Am 27.09.2026 treten die Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, mit denen die lauterkeitsrechtlichen Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen  unlautere Praktiken und durch bessere Informationen („EmpCo“) in nationales Recht umgesetzt werden.

Handwerksbetriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen dann die strengeren Vorgaben beachten, um Abmahnrisiken vorzubeugen.

Das neue Praxis Recht zur Thematik bietet anhand von FAQ einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte der „EmpCo“-Regelungen. Das Dokument und ausführlichere Informationen werden auf der entsprechenden ZDH-Themenseite bereitgestellt.