Ab dem 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge ab 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse von der Mautpflicht betroffen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen bzw. Befreiungsmöglichkeiten von dieser Mautpflicht. So gibt es – auch aufgrund des Einsatzes der Handwerksorganisation – eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Merkblatt erstellt, in welchem die wesentlichen Regelungen erläutert werden.
Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf der Themenseite des ZDH.