FAQ Überbrückungshilfe IV


Das BMWi informiert über geänderte FAQ bei der Überbrückungshilfe IV:

  • Am 20.03.2022 läuft die Sonderregelung bei freiwilligen Schließungen aus.
  • Ein Pauschalbetrag bei internen Personalkosten ist möglich.
  • Die Förderfähigkeit von Personal- und Sachkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen entfällt nach den schrittweisen Lockerungen ab dem 20. März 2022.