Förderprogramm KLUG


Ab sofort können Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) Fördermittel für neue Vorhaben beantragen. Hiervon können auch Handwerksunternehmen profitieren.

Gefördert werden Investitionen von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Mio. Euro, um die Grundversorgung der Menschen auf dem Land zu sichern, zu verbessern oder zu erweitern. Förderwürdige Projekte umfassen beispielsweise den Erwerb, die Einrichtung oder die Erweiterung und Sanierung von Betrieben aus dem Lebensmittel- und dem Friseurhandwerk. Der Fördersatz beträgt bis zu 45% der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben.

Über die individuellen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten informiert die Thüringer Aufbaubank.