Gründungsprämie: Stichtage beachten


Handwerkerinnen und Handwerker, welche die Gründungsprämie des Freistaats Thüringen beantragen möchte, sollten die neuen festen Stichtage unbedingt im Blick behalten. Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt für Exposé- und Antragseinreichung feste Stichtage im Jahr.

Im Rahmen der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte, die ein innovatives Gründungsvorhaben in Thüringen beabsichtigen, bei der Existenzsicherung unterstützt.

Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé beim Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum (ThEx) einzureichen, das die Eignung der Idee für die Förderung in Verbindung mit der Prüfung der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen mit der Gründungsprämie zeigen soll.

Das sind die neuen Stichtage für die Einreichung des Exposé im Jahr 2026 im Überblick:

  • bis 15. Juni
  • bis 15. September
  • bis 15. Dezember

Mehr Informationen zur Antragsstellung gibt es auf der Website der Thüringer Aufbaubank: