Höhere Mindestausbildungsvergütung ab 2027


Zum 1. Januar 2027 steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen. Für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2027 beginnen, gelten bundesweit folgende monatliche Mindestbeträge:

Tarif ab 01/2027: 

1. Ausbildungsjahr: 764,00 Euro brutto/Monat
2. Ausbildungsjahr: 902,00 Euro brutto/Monat
3. Ausbildungsjahr: 1.031,00 Euro brutto/Monat
4. Ausbildungsjahr: 1.070,00 Euro brutto/Monat

Die Mindestausbildungsvergütung darf nur unterschritten werden, wenn der Ausbildungsbetrieb an einen einschlägigen Tarifvertrag gebunden ist und die Ausbildungsvergütungshöhen unterhalb der Mindestvergütung liegen. Voraussetzung für die Geltung des Tarifvorrangs ist jedoch, dass der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist. Nicht tarifgebundene Unternehmen zahlen hingegen mindestens die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung.

Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen haben, gilt weiterhin die vereinbarte Vergütung. Wechseln Auszubildende jedoch im Jahr 2027 das Ausbildungsunternehmen und schließen zu diesem Zweck neue Berufsausbildungsverträge ab, sind die Mindestvergütungssätze nach dem Jahr des Beginns der neuen Verträge, also 2027, zu zahlen.

Die Handwerkskammer Südthüringen unterstützt Ausbildungsbetriebe bei Fragen rund um Ausbildungsverträge und Ausbildungsvergütung. Handwerksunternehmen können sich hierzu an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer wenden.

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