
Seit dem 1. August diesen Jahres gilt ein neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer
Ab dem 1. August 2025 gibt es wieder einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk.
Danach gilt für Gesellen ab dem 1. August 2025 ein deutschlandweit einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,55 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Mindestlohn auf 16,13 EURO pro Stunde.
Einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn für „ungelernte Arbeitnehmer“ gibt es nicht. Für diese Mitarbeiter gilt somit der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,82 EURO.
Hinweise zur Zuordnung der Mitarbeiter sind in der Verordnung vom 28.07.2025 enthalten, die Sie hier abrufen können:
Nicht erfasst von diesem Mindestlohn für das Maler- und Lackiererhandwerk werden Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind. Insbesondere auf die korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter in die entsprechende Mindestlohngruppe ist zu achten. In diesbezüglichen Zweifelsfällen empfehlen wir unseren Mitgliedern die Information bei ihrer Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Handwerkskammer Südthüringen Christian Beck, Tel. 03681/37 01 60 und Helmut Schmid, Tel. 03681/37 01 63 zur Verfügung.