
Seit dem 2. August gilt eine weitere Stufe des EU AI Acts. Für Handwerksbetriebe bedeutet das vor allem mehr Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Wer KI nutzt, muss in bestimmten Fällen deutlich machen, dass Inhalte oder Interaktionen künstlich erzeugt wurden.
Wann müssen Handwerksbetriebe kennzeichnen?
Die neuen Vorgaben betreffen Betriebe, die KI beispielsweise für ihre Kommunikation oder ihr Marketing einsetzen. Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich, wenn:
- Chatbots Kundenanfragen beantworten. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Mitarbeiter kommunizieren.
- KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien veröffentlicht werden, insbesondere wenn sie täuschend echt wirken (Deepfakes). Das gilt etwa für Werbevideos oder Produktpräsentationen, in denen Personen oder Situationen künstlich erzeugt wurden.
- Inhalte vollständig oder überwiegend von einer KI erstellt wurden und den Eindruck erwecken könnten, sie seien echt.
Was bedeutet das im Handwerksalltag?
Für viele Handwerksbetriebe bleiben die Auswirkungen überschaubar. Wer KI lediglich als Hilfsmittel nutzt – etwa zum Formulieren von Angeboten, für Rechtschreibkorrekturen oder zur Ideenfindung – muss diese Texte in der Regel nicht kennzeichnen.
Beispiele keine Kennzeichnungspflicht:
- Rein grafische Illustrationen (Karikaturen, Comic, Icons, abstrakte Grafiken)
- Werbeillustrationen
- Bild nicht wesentlich verändert (Schärfen, Farbkorrektur, Belichtung)
- Keine Irreführung
- Wenn Sie unwesentliche Elemente entfernen (z. B. Menschen im Hintergrund entfernen)
Anders sieht es aus, wenn KI direkt mit Kunden kommuniziert oder täuschend echte Medien erstellt. Dann sollte beispielsweise ein Hinweis wie „Dieser Chat wird von einer KI unterstützt“ oder „Dieses Bild wurde mit KI erstellt“ ergänzt werden.
Jetzt interne Prozesse prüfen
Handwerksbetriebe sollten überprüfen,
- ob auf ihrer Website oder in sozialen Medien KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden,
- ob Chatbots oder KI-Assistenten im Kundenservice eingesetzt werden,
- und ob Mitarbeitende wissen, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Achten Sie auch auf die Fristen der KI-Verordnung.
So müssen zum Beispiel synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, erst bis zum 2. Dezember 2026 gekennzeichnet werden.
Möchten Sie nicht bei jedem KI-generierten Content eine Einzelfallbewertung durchführen, empfiehlt sich eine interne Transparenzstrategie. Beispielhaft:
- KI-generierte Texte erhalten am Ende einen kurzen Hinweis.
- KI-generierte Bilder erhalten eine Bildunterschrift.
- KI-Videos erhalten einen Hinweis in der Beschreibung.
- KI-Audios erhalten einen Hinweis in der Beschreibung oder zu Beginn.
- Chatbots weisen beim ersten Kontakt darauf hin, dass es sich um eine KI handelt.
Fazit
Für die meisten Handwerksbetriebe entstehen keine grundlegend neuen Pflichten im Tagesgeschäft. Wer KI jedoch sichtbar in der Kundenkommunikation oder im Marketing einsetzt, sollte auf eine transparente Kennzeichnung achten. So lassen sich die Vorgaben des EU AI Acts erfüllen und gleichzeitig das Vertrauen der Kunden stärken.
Weitere Informationen enthält die Themenseite der Deutschen Handwerkszeitung: