Kurzarbeitergeld – Hinweise zur Beantragung


Um Kündigungen ihrer Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld. Leider haben die Handwerkskammern und der ZDH in der Vergangenheit zunehmend Rückmeldungen über Ablehnungsbescheide der zuständigen Arbeitsagenturen erreicht. Da die Ablehnungsbescheide oft aufgrund ungeeigneter und unzureichender Formulierungen in den Anzeigen der Betriebe erfolgen, könnten diese Ablehnungen mit besseren Informationen für die Betriebe im Vorfeld der Anzeige zum Teil vermieden werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der ZDH haben vor dem Hintergrund dieser aktuellen Probleme bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld im Bereich des Baugewerbes ein kurzes Informationsblatt für Betriebe mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt, um die wirtschaftlichen Gründe im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen darlegen  zu können.

Darüber hinaus konnte im Austausch mit BA darauf hingewirkt werden, dass ein individuelles Prüfgespräch der Arbeitsagentur mit dem antragstellenden Betrieb im Nachgang zur Anzeige wieder obligatorisch in jedem Fall durchgeführt wird.