Mautpflicht – Information des ZKF


Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. hat eine kurze Information zur geplanten Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5t ab 1. Juli 2024 erarbeitet.

Für Handwerker gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bundesfernstraßenmaut ab dem 1. Juli 2024 auch

auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) zwischen 3,5t und 7,5t auszuweiten.

Viele Handwerksbetriebe – so auch Karosseriebaubetriebe mit beispielsweise einem Fahrzeugtransporter – besitzen Lkw und Transporter in dieser Gewichtsklasse, weshalb das Thema derzeit brandaktuell für die Unternehmen ist.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unser update vom 14.03.2024.