
Seit dem 1. August 2025 gibt es wieder einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk. Danach gilt für Gesellen ein deutschlandweit einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,55 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Mindestlohn auf 16,13 Euro brutto pro Stunde. Einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer gibt es nicht. Für diese Mitarbeiter gilt somit der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,82 Euro. Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind, werden von der neuen Mindestlohnregelung nicht erfasst.
Die Anpassung des Mindestlohniveaus ist Teil des neuen Lohntarifvertrages für das Maler- und Lackiererhandwerk, auf den sich die Tarifparteien nach intensiven Verhandlungen im April dieses Jahres einigen konnten. Hinweise zur Zuordnung der Mitarbeiter sind in der aktuellen Verordnung enthalten, die Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Südthüringen.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Die Juristen der Handwerkskammer Südthüringen sind gern für Sie da:
- Helmut Schmid, Telefon 03681 370163
- Christian Beck, Telefon 03681/ 370160