
Mit Wirkung zum 01.09.2025 ist die neue Richtlinie zum Förderprogramm InnoInvest in Kraft getreten. Eine Förderung ist ab sofort ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich (vorher 20.000 EUR). Zudem wurde die maximale Investitionssumme auf 1.000.000 EUR erhöht (vorher 250.000 EUR)
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR.
Die Staffelung der Förderung bleibt erhalten und ist nunmehr wie folgt vorgesehen:
| Förderfähige Ausgaben in EUR | Zuschuss in EUR |
|---|---|
| 5.000,00 bis 10.000,00 | 2.500,00 |
| 10.000,01 bis 20.000,00 | 5.000,00 |
| 20.000,01 bis 50.000,00 | 10.000,00 |
| 50.000,01 bis 100.000,00 | 20.000,00 |
| 100.000,01 bis 200.000,00 | 40.000,00 |
| 200.000,01 bis 300.000,00 | 60.000,00 |
| 300.000,01 bis 450.000,00 | 90.000,00 |
| 450.000,01 bis 600.000,00 | 120.000,00 |
| 600.000,01 bis 800.000,00 | 160.000,00 |
| 800.000,01 bis 1.000.000,00 | 200.000,00 |
Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ-. Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden.