Neue Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt bis 24. Juni 2022


In Thüringen ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 24. Juni 2022 gilt. Die wesentlichen Basisregeln werden fortgeführt. Anpassungen erfolgten lediglich im Bereich der Maskenpflichten. Somit sind auch keine erneuten Einschränkungen für die Handwerksunternehmen vorgesehen.