
Das nationale Preisangabenrecht wird vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen und nationaler Rechtsprechung angepasst.
Europarechtlich sieht die sogenannte “Omnibus”-Richtlinie (2019/2161/EU) bei vier bestehenden europäischen Richtlinien Änderungen vor, dazu gehört auch die Preisangaben-Richtlinie (98/6/EG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Novelle der Preisangabenverordnung Anfang November 2021 mit zwei Maßgaben des Bundesrates beschlossen.
Die geänderte Preisangabenverordnung (PAngVO) wird entsprechend den Vorgaben der “Omnibus”-Richtlinie zum 28. Mai 2022 in Kraft treten.
Die weiteren Richtlinien sind unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/LSU/?uri=CELEX%3A31998L0006 einzusehen.
Kreise bzw. Landräte oder kreisfreien Städte sind zuständig für die Überwachung der Vorgaben der PAngV. Verstöße gegen die Pflichten der PAngV können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen. Daneben ist auch die Verhängung von Geldbußen von bis zu 25.000 EUR durch die zuständigen Aufsichtsbehörden möglich.