
Ein häufig zentraler Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die Frage der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer/-innen. Unterstellt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung, entscheidet oft das Ergebnis eines Fremdvergleichs, ob im Einzelfall auf die Gesellschaft erhebliche Steuernachzahlungen zukommen. Von großer Bedeutung sind dann anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von Geschäftsführer/-innen vergleichbar strukturierter GmbHs. Finanzgerichte stützen ihre Entscheidungen auf Gehaltsstruktur-Untersuchungen, insbesondere auf die von BBE media.
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil bestätigt, dass diese beste Voraussetzungen bieten, um die Angemessenheit des Geschäftsführer/innen-Gehaltes zu belegen (Urteil BFH, Az. V R 5/17).
Steuerberater/-innen mit GmbH-Mandantschaft sollten deshalb über die Entwicklung der Jahresbezüge der GmbH-Spitzenkräfte immer auf dem aktuellen Stand sein. Das ist wichtig, um von den Gehältern ausgehende steuerliche Risiken früh zu erkennen und um diesen rechtzeitig und effektiv gegenzusteuern. Zudem geht es darum, Forderungen nach höheren Gehältern gegebenenfalls überzeugend abblocken zu können. Um dies zu gewährleisten, führt BBE media ab dem 16. März 2026 wieder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und mit Unterstützung der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer/-innen durch.
Alle Teilnehmer/-innen erhalten für jeden ausgefüllten Fragebogen einen kostenlosen Ergebnisbericht. Er kann unter https://www.bbe-umfrage.de direkt online ausgefüllt oder als interaktive PDF-Datei heruntergeladen werden.
(Quelle BBE Media)
Da auch das Handwerk hier mit repräsentiert wird und als eigene Kategorie innerhalb dieser Auswertung erscheint, bitten wir unsere Mitgliedsbetriebe, welche die Rechtsform der GmbH führen, um rege Teilnahme an der Umfrage.