Online-Veranstaltung: Schnelle Genehmigung und weniger Bürokratie bei Wechsel des Energieträgers


Am 28. Juli 2022 veranstaltet das Thüringer Energieministerium zusammen mit der IHK Gera ein Online Seminar für die Thüringer Wirtschaft. Dabei geht es vor allem um konkrete Hilfen bei der Antragstellung nach den neuen §§ 31a ff. des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Die kostenlose Veranstaltung wird für alle Thüringer Unternehmen angeboten. Die Anmeldung erfolgt unter dem Link

Hintergrund

Am 12. Juli 2022 ist ein zusätzlicher Abschnitt „Brennstoffwechsel bei einer Mangellage“ des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft treten. Er ermöglicht den Behörden für Feuerungsanlagen, die in den Anwendungsbereich der 13. oder 44. BImSchV fallen, zeitweise Abweichungen von den rechtlich vorgegebenen Emissionswerten zuzulassen. Der neu hinzugefügte Abschnitt reduziert hierbei auch die bürokratischen Hürden, um den Betrieb dieser Feuerungsanlagen mit anderen Brennstoffen zu ermöglichen, so dass das hierdurch eingesparte Erdgas je nach Bedarf umverteilt werden kann.

Darüber hinaus wurde mit dem neuen § 30 des Energiesicherungsgesetzes der Weg für eine Rechtsverordnung des Bundes geebnet, mit der weitergehende Regelungen zu Anlagen, die im unmittelbaren sowie mittelbaren Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen, getroffen werden sollen. Zurzeit ist nicht ersichtlich, wie diese Regelungen konkret ausgestaltet werden. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Rechtsverordnung im Einklang mit den neuen Vorschriften des BImSchG ein solides rechtliches Fundament darstellen wird, um einer schweren Versorgungskrise mit Brennstoffen sowie Betriebsmitteln zuvorzukommen.