
Seit dem 1. Januar 2026 gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind. Damit drohen Betrieben häufigere Kontrollen. Außerdem müssen sie einige neue Pflichten beachten. Ein Überblick gibt ein Beitrag der DHZ vom 07.01.2026
Die Handwerkskammer Potsdam hat hierzu ebenfalls bereits einen Überblick zur Verfügung gestellt.