Inhalt
Teil I: Fachpraxis
- Haarpflege und Frisurengestaltung
- pflegende und dekorative kosmetische Behandlungen und Nageldesignarbeiten
- Haar chemisch vorbehandeln und dauerhaft umformen
- Haarersatz einarbeiten
- Dienstleistungs- und Verkaufsangebote präsentieren
Teil II: Fachtheorie
- Beurteilung und Behandlungspläne
- Wirkungsweisen und Inhaltsstoffe
- Methoden der Haarfärbung und Haarstrukturveränderung
- Salonmanagement
- Kundenberatungen
- Kostenstrukturen
- Marketingmaßnahmen
- betriebliches Qualitätsmanagement
- Personalverwaltungsaufgaben
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk (Fachtheorie und -praxis) Meisterabschluss - Bachelor professionell Sie können eigenes Unternehmen gründen oder ein anderes übernehmen, gleichzeitig sind Sie ausbildungsberechtigt.
Zielgruppe
Gesellen aus dem Friseurhandwerk
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erlangen die Handlungskompetenz, um den Teil I und II (Fachpraxis und -theorie) der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk bestehen zu können.
Förderung
Sie haben die Möglichkeit über das Aufstiegs-BAföG sich Ihre Lehrgangs und Prüfungsgebühren fördern zu lassen oder Sie haben vielleicht Anspruch auf Begabtenförderung. Alle Informationen finden sie hier
Seminardauer
430 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten
Prüfungsgebühr Teil I - Friseure: 335,00 €
MVL Teil I/II Friseure: 4250,00 €
Teilnehmer
Max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Teilzeit
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.