Whistleblowing – Das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen umsetzen



Inhalt

Zum 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Nachdem Deutschland mehr als zwei Jahre gebraucht hat die EU-Whistleblowing-Richtlinie in ein nationales Gesetz umzusetzen, stehen die Unternehmen nun vor neuen Herausforderungen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ((HinSchG):

• Anwendungsbereich
• Meldungsarten
• Meldestelle
• Verfahren der Meldung
• Datenschutz
• Repressalien
• Sanktionen
• Tipps und Umsetzung

In dieser Informationsveranstaltung erfahren Sie, was hinter dem HinSchG steckt, welche neuen Pflichten auf die Unternehmen zu kommen, welche Aufgaben Sie bis zum 17.12. 2023 erfüllen sollten und wie Lösungen aussehen können.

Sie identifizieren Fallstricke und wissen am Ende der Veranstaltung die essenziellen Dinge, um das HinSchG umzusetzen. In einem anschließenden „Come Together“ kann über die Tragweite und die passgenaue Umsetzung mit dem Dozenten gerne gefachsimpelt werden.

Diese Veranstaltung ist insbesondere für Unternehmen interessant, deren Mitarbeiterzahl die „magische“ Beschäftigtenzahl von 50 überschreiten.

Ebenso sind alle anderen herzlich willkommen, die sich einen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz verschaffen möchten.

Das HinSchG ist für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter ab dem 17. Dezember umzusetzen. Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes kann Sie als Unternehmen vor finanziellen Schäden und Rufschädigung bewahren, indem Ihre Mitarbeiter etwaige Verstöße gegen geltendes Recht, interne Vorgaben oder rechtlich bindende Verordnung vertraulich anzeigen können. Diese Vertraulichkeit heißt es sicherzustellen und dem Mitarbeiter Wege aufzuzeigen, wie er, ohne Angst vor etwaigen Strafen befürchten zu müssen, an Sie wenden kann. Der Schutz des Hinweisgebers steht hierbei an erster Stelle, dennoch können die Auswirkungen einer Meldung Einfluss auf das unternehmerische Handeln mit sich bringen. Aufgaben, Fristen, Schutzmaßnahmen und Bußgelder sind im Gesetz geregelt und durch die Unternehmen ab 50 Mitarbeiter umzusetzen.


Zielgruppe

Unternehmer, Datenschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Interessierte


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Südthüringen


Hinweis

Diese Veranstaltung ist für Sie kostenfrei!





Rosa-Luxemburg-Strasse 7-9
98527 Suhl

Seminardauer

3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Teilnehmer

Max. 20 Teilnehmer

Kurstyp

Abendlehrgang

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs



Kloster 1
98530 Rohr

Telefon 036844 47386
sandro.dressel@btz-rohr.de

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Ansprechpartner/in



Kloster 1
98530 Rohr

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