Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds beschlossen


Der Landtag hat den Corona-Pandemie-Hilfefonds des Landes per Gesetz in einen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds umgewandelt und ihm weitere 350 Millionen Euro aus Landesmitteln zugeführt. Mit dem sogenannten Sondervermögen sollen zukünftig vorrangig die Folgen der Energiekrise abgemildert werden. Zusammen mit dem noch vorhandenen Kapital aus dem Fonds stehen über 400 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, um vorrangig die Folgen der Energiekrise zu bewältigen.

Aus dem Fonds sollen Maßnahmen und Liquiditätshilfen für private Unternehmen aus allen Bereichen, denen aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten eine wirtschaftliche Existenzgefährdung durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, finanziert werden.

Für private Haushalte, denen eine Unterbrechung der Energieversorgung droht, soll der Grundbedarf an Strom und Heizung durch eine Härtefallhilfe gesichert werden. Für Schulen und Kindergärten sieht das Gesetz Heizkostenzuschüsse an die Träger vor. Härtefallhilfen und Zuschüsse sind ferner für Vereine, Organisationen und Einrichtungen aus wesentlichen Bereichen des öffentlichen Lebens eingeplant. Zudem hat sich das Parlament dafür entschieden, aus den Mitteln auch Zuschüsse für die Transformation des Energiesektors bereitzustellen.

Drei-Säulen-Programm des Landes Thüringen für die Thüringer Wirtschaft:

1. Härtefallfonds für den Thüringer Mittelstand

  • Dort, wo Einzelunternehmen oder ganze Wirtschaftszweige durch die Energiepreissteigerungen besondere Härten unvorhersehbar und unverschuldet erfahren und dadurch die wirtschaftliche Existenz bedroht ist, helfe das Land mit einem Zuschuss in Form einer Billigkeitsleistung.
  • Die Freischaltung des Härtefallfonds ist für Dezember 2022 geplant.

2. Liquiditätssicherung

  • Die Bürgschaftsrichtlinien wurden bereits für das Bürgschaftsprogramm der Thüringer Aufbaubank und das Landes-Bürgschaftsprogramm im Rahmen der Möglichkeiten des beihilferechtlichen Krisenrahmens erweitert. Damit können Finanzierungen von Unternehmen mit Bürgschaften von bis zu 90 % des Darlehensbetrages abgesichert werden. Um darüber hinaus auch in Fällen handlungsfähig zu sein, in denen durch die Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr bereitgestellt werden kann, wird der Konsolidierungsfonds erheblich verstärkt.
  • Hierzu wird eine weitere Programmvariante zur verbesserten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Krise geschaffen, die Anfang November 2022 in Kraft treten soll.
  • Auf Grundlage der Kleinbeihilfenregelung des Bundes sollen Darlehen mit einem äußerst günstigen Zinssatz und einer Tilgungsfreiheit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt werden.
  • Diese Kredite dienen der Überbrückung von Engpässen in der Liquidität eines Unternehmens und zielen auf die Tilgung im Zeitraum nach der Krise.

3. Förderprogramme sollen Investitionsfähigkeit der Unternehmen weiterhin gewährleisten

  • Dekarbonisierung (= Umstieg von der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Öl auf kohlenstofffreie und erneuerbare Energiequellen) von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen bürokratiearm zu unterstützen. Der Zuschuss für Vorhaben beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro. Beide Boni sind kombinierbar.
  • Zudem werde das Programm Thüringen-Invest verlängert, damit auch Projekte förderfähig sind, die nicht unter den Innovationsbegriff der EU-Kommission fallen, aber einen Beitrag zur Transformation der Thüringer Wirtschaft leisten.
  • Des Weiteren soll die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als wesentliches strukturpolitisches Instrument des Landes erheblich gestärkt werden.
  • Darüber hinaus stehen die bekannten Förder- und Kreditprogramme des Landes zur Verfügung.