Die HWK Südthüringen rät ihren Mitgliedsunternehmen, zum Ende des Jahres ausstehende Rechnungen auf mögliche Verjährung zu prüfen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und endet drei Jahre später am 31. Dezember um Mitternacht. Die Verjährung kann durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klageerhebung verhindert werden.