Verschiebung der E-Rechnungspflicht


Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz sollte vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben werden.

Grund dafür ist das Fehlen einer einheitlichen europäischen Norm für B2B-Geschäfte sowie eines verbindlichen Mappings der umsatzsteuerlichen Rechnungspflichtangaben. Ohne diese Grundlagen können Softwareanbieter ihre Produkte nicht abschließend anpassen. Eine ZDH-Umfrage zeigt, dass rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe bereits heute Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen haben. Die zusätzliche Zeit bis 2028 ermöglicht eine rechtssichere Umstellung und stärkt die technische Basis für das geplante EU-Meldesystem ab Juli 2030.

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