
Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Der finale Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 15.12.2023 – also kurz vor Jahresende – geplant. Viele der geplanten Änderungen sollen bereits für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 aber auch schon teilweise für Veranlagungszeiträume ab 2023 gelten.
Wir möchten unseren Handwerksbetrieben daher frühzeitig einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen geben, um unternehmerischen Entscheidungen gezielter vorbereiten zu können.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „Wachstumschancengesetz“ – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.
Daneben will das BMF das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlasten.
Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen.
Neu im Regierungsentwurf enthalten ist nun u.a. die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude. Auch soll beispielsweise die Grenze für die Bilanzierungspflicht weiter angehoben werden (Schwellenwerte in § 241a HGB – wie in § 141 AO – von 600.000 EUR auf 800.000 EUR Umsatzerlöse und von 60.000 EUR auf 80.000 Euro Jahresüberschuss). Unternehmen unterhalb dieser Grenze dürfen eine sog. „Einnahme-Überschuss-Rechnung“ für ihre Gewinnermittlung durchführen.
Im einem nachstehenden Überblick finden Sie einen erste Orientierung zu den geplanten Änderungen: