
Durch die Novelle der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 14. April 2026 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung von Unternehmen im Bereich Kälte-Klima-Technik geändert. Zuständige Behörde für die Unternehmenszertifizierung nach § 10 ChemKlimaschutzV im Freistaat Thüringen ist das Referat 73 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Da der Gesetzgeber bis März 2029 die Neuzertifizierung sämtlicher Unternehmen vorsieht, die die einschlägigen Tätigkeiten an Kälte-Klima-Technik durchführen, soll die Antragstellung im Freistaat Thüringen seit der 28. KW ausschließlich mittels eines Onlinedienstes des TLUBN erfolgen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat die wichtigsten Informationen einschließlich Link zum Onlinedienst auf seiner Website zusammengestellt.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Entbürokratisierung inhabergeführte Einzelunternehmen seit dem 17. April 2026 von der Pflicht zur Unternehmenszertifizierung befreit sind, eine freiwillige Zertifizierung ist weiterhin möglich.