Finanzämter Thüringen: schnellere Vergabe der Steuernummer bei Unternehmensgründung


Die Thüringer Steuerverwaltung und der Steuerberaterverband Thüringen wollen die Vergabe von Steuernummern für Unternehmensgründer beschleunigen. Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt gehört zu den ersten Schritten bei einer Unternehmensgründung.

Grundlage für die Vergabe der Steuernummer ist der vollständig ausgefüllte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die Steuernummer wird unter anderem benötigt für:

  • die Rechnungslegung,
  • die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Lohnsteueranmeldungen,
  • Umsatzsteuervoranmeldungen,
  • die Eröffnung von Geschäftskonten.

Ziel ist, dass bei einer Unternehmensgründung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Fragebogens einschließlich aller erforderlichen Unterlagen eine Steuernummer vergeben wird. Die 15-Arbeitstage-Frist gilt, sofern aus fachlicher Sicht kein besonderer Prüfungsbedarf besteht.

Voraussetzung für die beschleunigte Bearbeitung ist, dass der Fragebogen vollständig und korrekt ausgefüllt wird und angeforderte Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Bisher konnte die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, bis alle Voraussetzungen für die Vergabe einer Steuernummer erfüllt waren.

  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und erforderliche Unterlagen können über das ELSTER-Portal elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
  • Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung bei ELSTER erforderlich. Für die Registrierung genügt zunächst eine E-Mail-Adresse.
  • Im Registrierungsprozess werden eine E-Mail mit einem Bestätigungslink sowie anschließend eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code versendet.
  • Mit diesen Angaben wird eine Zertifikatsdatei erstellt.
  • Mit der zunächst erstellten Zertifikatsdatei kann ausschließlich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
  • Nach Vergabe der Steuernummer kann die Registrierung zu einem vollständigen ELSTER-Benutzerkonto erweitert werden.
  • Erst danach steht der vollständige Leistungsumfang von ELSTER zur Verfügung, unter anderem für Steuererklärungen, Voranmeldungen, Bescheinigungen und Anträge.

Auf Bundesebene wird laut den vorliegenden Angaben eine **Vier-Wochen-Frist** für die Vergabe einer Steuernummer angestrebt.

(Quelle: Medieninformation 58/2026 des TFM)