Verwendung von „Google Fonts“ kann gegen DSGVO verstoßen
Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsberatung der Handwerkskammer Südthüringen nochmals auf eine wichtige Information für Betreiber von Websites hin:
Seit geraumer Zeit rollt eine neue Abmahnwelle durch Deutschland. Auslöser hierfür war ein Urteil des Landgerichts München vom 20.1.2022, Az.: 3 O 17493/20. Mit diesem Urteil stellte das Landgericht München fest, dass die dynamische Einbindung des Webfonts-Anbieters „Google Fonts“ auf einer Website einen Datenschutzverstoß darstellt.
Der Webfonts-Anbieter „Google Fonts“ ist ein Verzeichnis vieler von Google bereitgestellter Schriftarten, um Website und Texte entsprechend anzupassen. Die Einbindung auf der Website kann lokal oder dynamisch erfolgen. Eine dynamische Einbindung von „Google Fonts“ führt jedoch zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, was ohne Zustimmung des Websitebesuchers einen Datenschutzverstoß darstellt, der nach DSGVO einen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen kann.
Diesen – nach geltender Rechtslage tatsächlich gegebenen – Datenschutzverstoß und das hierzu ergangene Urteil nutzen nun vermeintliche Geschädigte aus, die offenbar gezielt das Internet nach Websites durchsuchen, die „Google Fonts“ in der geschilderten Weise nutzen, um dann die Inhaber der Seiten kostenpflichtig abzumahnen oder einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Zwar kann hier der Einwand der Rechtsmißbräuchlichkeit erhoben werden, denn es ist höchst fraglich, ob die Anspruchsteller tatsächlich den Schutz ihrer Daten verletzt sehen oder aber eher finanzielle Interessen verfolgen.
Der Ausgang eines Rechtsstreits wäre jedoch ungewiss.
Werden Sie aktiv!
Um solche Forderungen von vornherein zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihre Homepage, ob Sie „Google Fonts“ dynamisch nutzen. Ist das der Fall, so sollten Sie das umgehend ändern. Zum einen können Sie auf die Verwendung dieses Programms verzichten. Aber auch die lokale Nutzung des Programms „Google Fonts“ (d.h. die gewählte Google – Schriftart wird lokal installiert und auf einem eigenen Server gespeichert/ gehostet) ist datenschutzrechtlich unproblematisch.
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Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen gerne das Team der Rechtsberatung zur Verfügung.