Das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz wurde am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurden folgende Regelungen bis 30.06.2022 verlängert.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor dem Hintergrund der Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Rahmen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes folgende fachliche Weisung veröffentlicht:
Darüber hinaus wurden die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“ unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld aktualisiert
Die BDA hat ebenfalls ihre FAQ unter Berücksichtigung dieser Neuerungen und den angepassten Regelungen im Infektionsschutzgesetzes aktualisiert.