Neue Richtlinie Meistergründungsprämie


Die Thüringer Aufbaubank hat eine neue Richtlinie für die Meistergründungsprämie sowie für eine Aufbauförderung für die Schaffung von Arbeitsplätzen veröffentlicht. Die Richtlinie gilt ab dem 01.01.2022 und ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.

Nach dieser neuen Richtlinie sind nunmehr auch Meisterabsolventen*innen zu einer Beantragung berechtigt, die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 die Meisterqualifikation abgelegt haben und ein Unternehmen ab dem 10.08.2021 gründen (der 3-Jahreszeitraum wird abhängig vom jeweiligen Gründungsdatum berechnet). In der vorigen Richtlinie waren hingegen nur Meisterabsolventen*innen umfasst, die in 2021 gegründet und ihren Abschluss auch in 2021 erbrachten.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie hier: