Änderung Thüringer Infektionsschutz-Verordnung


In Ergänzung zu unserem update vom 01.04.2022 verweisen wir auf die veröffentlichte geänderte Thüringer Infektionsschutz-Verordnung. Die Basisschutz-Maßnahmen werden bis zum 30.04.2022 fortgeführt.

Damit sind ab dem 03.04.2022 insbesondere für Handwerksunternehmen alle vormalige Einschränkungen, wie beispielsweise die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern, in Ladengeschäften von Handwerksunternehmen aber auch die 3-G-Regelung in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien mit Café-/Imbissbetrieb aufgehoben.

Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt dennoch, angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen.