
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab dem 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über diese Plattform (Antragsfrist 15.06.2022) einzureichen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.