Änderungen bei GRW-Richtlinie


Seit dem 01.11.2025 gilt eine neue Thüringer GRW-Richtlinie. Im Hinblick auf eine unbürokratische und weitreichende GRW-Förderung in Thüringen wurden Förderzugänge erleichtert und Förderausschlüsse zurückgenommen.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Entfall der Tarifbindungskürzung
  • Entfall des Ausschlusses der Förderung von Betriebsstätten mit mehr als 20  Prozent Leiharbeitern
  • Erleichterungen für Gründer
    • reduziertes Mindestinvestitionsvolumen
    • Förderfähigkeit für gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Förderung von Erweiterungsinvestitionen
  • Kein Förderausschluss mehr für touristische Beherbergungsbetriebe und Hersteller von Kunststoff-Verpackungsfolien

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit der Positivliste oder der bedingten Positivliste entspricht. Investitionsvorhaben außerhalb dieser Listen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuschüsse variieren je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße:

  • Stadt Suhl:
    • kleine Unternehmen: 40 %
    • mittlere Unternehmen: 30 %
    • große Unternehmen: 20 %
  • Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Wartburgkreis:
    • kleine Unternehmen: 35 %
    • mittlere Unternehmen: 25 %
    • große Unternehmen: 15 %
  • Stadt Eisenach:
    • kleine Unternehmen: 30 %
    • mittlere Unternehmen: 20 %
    • große Unternehmen: 10 %