
Der Bundestag hat am 13. November 2025, ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Das Gesetz stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS),
Wichtige Punkte des Gesetzes:
- Digitalisierung der FKS: Die Ermittlungen werden digitaler.
- Identifizierung von Risiken: Das Zentrale Risikomanagement soll Indikatoren für Menschenhandel und Arbeitsausbeutung berücksichtigen, um Prüfungen gezielter auf Risikofälle zu konzentrieren.
- Stärkung des Betroffenenschutzes: Die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte sollen von den Ermittlungen getrennt werden. Zudem soll die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Ausbeutung und Menschenhandel eine prioritäre Aufgabe werden.
- Erweiterte Kontrollen: Beschäftigte in Branchen wie Lieferdiensten, Barbershops und Kosmetikstudios müssen künftig bei Kontrollen einen Ausweis vorzeigen