Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit


Der Bundestag hat am 13. November 2025, ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Das Gesetz stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS),

Wichtige Punkte des Gesetzes:

  • Digitalisierung der FKS: Die Ermittlungen werden digitaler.
  • Identifizierung von Risiken: Das Zentrale Risikomanagement soll Indikatoren für Menschenhandel und Arbeitsausbeutung berücksichtigen, um Prüfungen gezielter auf Risikofälle zu konzentrieren.
  • Stärkung des Betroffenenschutzes: Die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte sollen von den Ermittlungen getrennt werden. Zudem soll die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Ausbeutung und Menschenhandel eine prioritäre Aufgabe werden.
  • Erweiterte Kontrollen: Beschäftigte in Branchen wie Lieferdiensten, Barbershops und Kosmetikstudios müssen künftig bei Kontrollen einen Ausweis vorzeigen