Anmeldefrist beachten

Am 15. März ist Anmeldeschluss für Gesellen- und Abschlussprüfungen


Für die Gesellen- und Abschlussprüfungen bestimmt die Handwerkskammer Südthüringen gemäß §7 Absatz 1 der Prüfungsordnung für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen die Endtermine für die Sommer- und Winterprüfung.

Für die Sommerprüfung 2026 hat die Handwerkskammer Südthüringen den 31. Juli 2026 bestimmt. Zu den festgelegten Endterminen müssen alle turnusmäßigen Prüfungen abgeschlossen sein. Die Festsetzung der einzelnen Prüfungstermine erfolgt gesondert durch den Prüfungsausschuss. Die Prüfungsteilnehmer sind zur Sommerprüfung bis spätestens 15. März 2026 schriftlich – je nach Prüfungszuständigkeit bei der Handwerkskammer Südthüringen, bei den Kreishandwerkerschaften oder Innungen mit eigener Geschäftsführung – mit Zustimmung des Auszubildenden anzumelden.

Zu den Prüfungen sind anzumelden:

  • Lehrlinge, deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach den festgesetzten Prüfungsterminen endet (siehe Prüfungsendtermine)
  • Teilnehmer an Wiederholungsprüfungen
  • Lehrlinge, die ihre Prüfung gemäß §37 Abs. 1 HwO / §45 Abs. 1 BBiG vor Ablauf der Ausbildungszeit ablegen wollen.

Bewerber, welche die Zulassung in besonderen Fällen beantragen (externe Prüfungsteilnehmer) haben sich selbständig anzumelden. Die Antragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Auszubildende, die in diesem Sommer ihre Gesellenprüfung ablegen wollen, müssen sich bis zum 15. März anmelden.