Auslauf der Übergangsfrist: Start elektronisches Mitteilungsverfahren für Kassen


Im September 2024 hatten wir bereits umfangreich über den Start für das elektronische Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO informiert. Die vorgesehene Übergangsfrist läuft demnächst aus.

Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV (im weiteren „Kassen“) ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte „Kassen“ sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen (§ 146a Absatz 4 Satz 2 AO).

Das Bundesfinanzministerium hat für die Mitteilung eine Ausfüllanleitung erstellt. Außerdem befindet sich auf der Homepage des BMF ein umfangreicher FAQ-Katalog.

Der ZDH bietet zu diesem Thema eine kostenlose Online-Veranstaltung unter dem Titel „Meldepflicht für Kassen (§ 146a Abs. 4 AO)“ an, die am 27. Juni 2025 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr stattfinden wird. Anmeldungen können bis zum 16. Juni 2025 über nachstehenden Link erfolgen. Klicken Sie auf der dann erscheinenden ZDH-Seite auf „Zur Anmeldung“ (oben rechts).