
In einem Beitrag vom 6. September 2023 informierten wir bereits über den ersten Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes. Eine für Ende Dezember 2023 geplante Zustimmung des Bundesrates blieb jedoch aus. Stattdessen rief der Bundesrat aufgrund seiner Bedenken und fehlenden Zustimmung den Vermittlungsausschuss an. Nach vielen Wochen der Überarbeitung hat der Bundestag nunmehr das durch den Vermittlungsausschuss abgespeckte Wachstumschancengesetz am 23. Februar 2024 bestätigt. Die Zustimmung des Bundesrats ist aber nach wie vor noch unsicher, sie ist für den 22. März 2024 geplant.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über das vom Bundestag bestätigte Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz. Wir zeigen welche bisherigen Maßnahmen verändert oder unverändert vom Vermittlungsausschuss (VA) übernommen wurden und welche Regelungen gestrichen wurden.
Außerdem weisen wir auf die Regelungen hin, die im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen wurden.
Ersatzlos gestrichen wurde dagegen die Einführung einer Investitionsprämie durch ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz, wodurch die Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz befördert werden sollte.