E-Rechnung – Überblick sowie aktuelles BMF-Schreiben zur Einführung ab 2025


Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können.

In Ergänzung zu unserem Update vom 26.08.2024 möchten wir Ihnen hierzu folgende weitere Hinweise und Informationen geben: