Noch in diesem Herbst startet die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Ab dem 1. November ordnet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schrittweise allen wirtschaftlich Tätigen – also natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen – eine solche Nummer zu. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen, ist bundesweit einheitlich und soll künftig Verwaltungsprozesse vereinfachen.
Handwerksunternehmen erhalten im Normalfall die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig. Aufgrund der großen Anzahl erfolgt die Zuteilung jedoch stufenweise. Betriebe, die noch keine USt-IdNr. besitzen, sollen eine elektronische Mitteilung über ihr ELSTER-Benutzerkonto erhalten. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, werde nicht individuell informiert, sondern lediglich im sogenannten Wege der öffentlichen Mitteilung, so das Bundeszentralamt. Betriebsinhaber sollten in den kommenden Wochen prüfen, zu welcher Gruppe sie zählen und ob sie ggf. ihre automatische Benachrichtigung korrekt erhalten.
Vorgesehen ist, dass die W-IdNr. für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen bleibt und sich auch bei Adress- oder Namenswechseln nicht ändert. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben jedoch zumindest vorerst neben der W-IdNr. bestehen.
Die neue W-IdNr. soll in erster Linie für das Steuerverfahren genutzt werden, aber auch für das neue Unternehmensbasisdatenregister. Durch die einheitliche W-IdNr. müssen Unternehmen ihre Stammdaten künftig nur noch einmal melden. Auch der Datenaustausch zwischen Behörden soll so deutlich erleichtert werden.