Erweitertes „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ schützt Unternehmen vor Folgen der Energiekrise – Antragstellung ab 30.03.2023 möglich


Bereits am 1.12.2022 war das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ (ExSi) für Unternehmen in Kraft getreten, die durch steigende Energiekosten in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten drohen. Jetzt wird das Programm um die Härtefallhilfen des Bundes für kleine und mittlere sowie energieintensive Unternehmen erweitert. Die Antragsplattform bei der Thüringer Aufbaubank für diese Förderangebote wurde am 30.3.2023 freigeschaltet.

Mit der Erweiterung des Programms stehen zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung – insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 26,3 Millionen Euro bereit.

  • Antragsberechtigt für die Härtefallhilfen des Bundes sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Voraussetzung für die Förderung ist ein prognostizierter Verlust (negatives EBITDA, durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä zu bestätigen), sofern mindestens eine Verdopplung der Energieaufwendungen vorliegt.
  • Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht für energieintensive Unternehmen (Energieintensität mindestens 7 %), sofern sich deren Energiekosten in drei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens verdoppelt haben; dabei werden hier allerdings nur die Preise für Strom und Gas einbezogen.
  • Die Zuschüsse bemessen sich in beiden Fördervarianten nach der Höhe des Energiekostenanstiegs und betragen bis zu 70 Prozent für KMU und bis zu 85 Prozent bei energieintensiven Unternehmen.

Das ExSi-Programm ist Bestandteil des Hilfspakets für die Thüringer Wirtschaft, das neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3) umfasst. „Neben der akuten Krisenhilfe geht es uns auch darum, mittelfristig die Umstellung auf eine diversifizierte, nachhaltige Energieversorgung und auf klimafreundliche Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle in den Unternehmen zu unterstützen“, so Tiefensee. Zu den Säulen 2 und 3 gehören Förderinstrumente wie der erweiterte Thüringer Konsolidierungsfonds, zusätzliche Bürgschaftsangebote, der Dekarbonisierungsbonus, das Programm InnoInvest und eine zusätzliche Förderlinie im GRW-Investitionsprogramm.

Anträge sind bis zum 30.09.2023 zu stellen.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie bei der