Neuausrichtung der GRW-Förderung ab 2023


Mit Wirkung zum 01.01.2023 treten bereits Teile der Neusrichtung der GRW-Richtlinie in Kraft. Die neue GRW Zielsystematik verfolgt dabei zukünftig drei Hauptziele:

  1. Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, Erhöhung von Wachstum und Wohlstand;
  2. Ausgleich von Standortnachteilen;
  3. Neu: Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

Neben der stärkeren regionalen Differenzierungen in den Fördergebieten und der Anpassung der Fördersätze sind innerhalb der gewerblichen Förderungen unter anderem folgende Neuerungen enthalten:

  • Wegfall des Primäreffektes/„50 Km-Radius“
  • Erleichterter Förderzugang für klimafreundliche Investitionen und Investitionen innovationsorientierter Unternehmen
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten bei Umweltschutzbeihilfen

Weitere Umsetzungsschritte sind in der Planung und werden in der neuen Richtlinie ab dem 01.01.2024 erarbeitet.