
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Turnusgemäß wurde nun die Entwicklung dieser Vergütung für das kommende Jahr bekanntgegeben. Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 auf 682 Euro pro Monat (brutto). Für das zweite (+18 Prozent), dritte (+35 Prozent) und vierte Ausbildungsjahr (+40 Prozent) sind ansteigende Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des jeweiligen Ausbildungsbeginns vorgesehen.
Die Beträge sind in allen vier Lehrjahren um mehr als 5 % angestiegen. Sie sind wie folgt festgelegt worden:
Lehrjahr | Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
---|---|
1 | 682 Euro |
2 | 805 Euro |
3 | 921 Euro |
4 | 955 Euro |
Ausnahmen von der Mindestausbildungsvergütung gibt es für tarifgebundene Betriebe. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.