Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung


Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Turnusgemäß wurde nun die Entwicklung dieser Vergütung für das kommende Jahr bekanntgegeben. Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 auf 682 Euro pro Monat (brutto). Für das zweite (+18 Prozent), dritte (+35 Prozent) und vierte Ausbildungsjahr (+40 Prozent) sind ansteigende Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des jeweiligen Ausbildungsbeginns vorgesehen.

Die Beträge sind in allen vier Lehrjahren um mehr als 5 % angestiegen. Sie sind wie folgt festgelegt worden:

LehrjahrHöhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung
1682 Euro
2805 Euro
3921 Euro
4955 Euro

Ausnahmen von der Mindestausbildungsvergütung gibt es für tarifgebundene Betriebe. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.