
Die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin wurde neu geregelt. Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 31. Januar 2025 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2025 I Nr. 29 veröffentlicht.
Die neue Verordnung wurde auf gesetzlicher Grundlage der Handwerksordnung erlassen und tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbildungsverordnung vom 12. Mai 2009 außer Kraft.
Anstatt der bisherigen Schwerpunkte enthält der modernisierte Ausbildungsberuf Wahl- und Zusatzqualifikationen. Die Ausbildungsdauer umfasst weiterhin 3 Jahre, die Zwischen- und Gesellenprüfung bleibt als Prüfungsform bestehen.
Die Ausbildung enthält neue Kompetenzen der digitalen Bildbearbeitung, der virtuellen Fotografie, der Videoproduktion sowie Inhalte zur redaktionellen Umsetzung von Bildkonzeptionen. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbereiche entsprechen den modernen Anforderungen des Handwerks und berücksichtigen stärker als bisher Aspekte der Nachhaltigkeit, der Qualitätssicherung, der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.