Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 wurden durch das Vierte Corona- Steuerhilfegesetz verlängert. Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Erklärung privat einreicht oder die Hilfe steuerberatender Berufe beansprucht.
Erklärungsfristen:
Pflichtveranlagung 2021
- 31.10.2022 | Steuerlich nicht beratene Person (Frist somit bereits verstrichen)
- 31.08.2023 | Steuerlich beratene Person
Pflichtveranlagung 2022
- 02.10.2023 | Steuerlich nicht beratene Person (2-monatige Verlängerung und Frist verschiebt sich vom 30.09.2023 auf den 02.10.2023, da dieser Tag auf einen Samstag fällt, § 108 Abs. 3 AO)
- 31.07.2024 | Steuerlich beratene Person
(Quelle: StbV Berlin-Brandenburg)