
Im Rahmen des SGB VI-Anpassungsgesetzes hat der Gesetzgeber zum 1. Juli 2026 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass geringfügig Beschäftigte eine vorgenommene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen können. Sie unterliegen dann erneut der Rentenversicherungspflicht und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge. Dadurch erwerben sie wieder Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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