
Zum 1. Juli 2026 steigt die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen. Neben dieser Grenze, die einen Sockelbetrag garantiert, der nicht gepfändet werden darf, gilt eine Liste der unpfändbaren Gegenstände, die geschützt sind.
Dieser Überblick zeigt, was beim Pfändungsschutz für Schuldner und deren Arbeitgeber gilt.