
Mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer können Betriebe Sepa-Lastschriften im Zahlungsverkehr anbieten und damit Geld einziehen, wenn Kunden dies zuvor genehmigt haben. Doch eine Gläubiger-Identifikationsnummer muss man beantragen. Wie das funktioniert, erklärt die Deutsche Bundesbank anhand einer Anleitung.