Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Turnusgemäß wurde nun die Entwicklung dieser Vergütung für das kommende Jahr bekanntgegeben. Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 auf 649 Euro pro Monat (brutto).
Für das zweite (+18 Prozent), dritte (+35 Prozent) und vierte Ausbildungsjahr (+40 Prozent) sind ansteigende Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des jeweiligen Ausbildungsbeginns vorgesehen.
Lehrjahr | Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
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1 | 649 Euro |
2 | 766 Euro |
3 | 876 Euro |
4 | 909 Euro |
Ausnahmen von der Mindestausbildungsvergütung gibt es für tarifgebundene Betriebe. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.
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Hintergründe und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie im Übersichtsartikel der Deutschen Handwerks Zeitung: