Der ZDH bietet am 13. Dezember von 12.00 bis 13.00 Uhr ein Onlineseminar zum Geldwäschegesetz an, das aufgrund des Referenten besonders für Handwerkerinnen und Handwerker im Kfz-Bereich interessant sein könnte.
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Insoweit verpflichtet das GwG in Deutschland tätige Unternehmen, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Alle zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
Herr Stefan Laing vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, der sich bereits seit längerer Zeit mit der Geldwäscheprävention auseinandersetzen muss, setzt sich in dem Seminar mit der Geldwäscheprävention und den Registrierungspflichten auseinander und veranschaulicht anhand von Beispielen die Betroffenheit von Handwerksunternehmen.